Demokratie in der Kirche?
Karl Rahner 16.6.68
I. Grundsätzliche Verwandtschaft Demokratie – Kirche
Kirche ist Gemeinschaft der in Freiheit Glaubenden, also keine Zwangsmitgliedschaft wie im Staat, daher Entschärfung der Frage nach Demokratie.
Das Charismatische findet nicht immer die nötige Entfaltung, obwohl die Kirche es ausdrücklich anerkennt. Kirche will kein autoritäres System sein. Amt ist Dienst an der Einheit der vielen Charismen. Grundsätzlich anerkennt sie das nicht instutionalisierbare Charisma. Eschatologisch gesehen bewahrt der Geist die Kirche vor Totalitarismus. Das freie Charisma schafft sich immer wieder Raum.
Übereinstimmungen:
Der einzelne ist Amtsträger – das ist die Sache der Demokratie. Wahl und Beeinflussung der Entscheidungen der einzelnen Amtsträger sind nicht ausgeschlossen. Man weiß, wer die Entscheidungen fällt. Der Amtsträger kann sich nicht verstecken. In der Kirche gibt es Personalismus.
Unterschiede:
Grundverfassung ist göttlichen Rechts, somit unveränderbar. Im Staat gibt es auch unveränderbare Voraussetzungen, aber in der Kirche ist es doch anders. Der Kirche ist ihre Verfassung durch Gott in Jesus Christus gegeben worden (das muss nicht im modernen Sinne gemeint sein). In der Kirche untersteht nicht alles dem demokratischen Belieben. Es gibt ja keine Zwangsmitgliedschaft. Wer dem Glauben dieser Kirche widerspricht, ist nicht mehr Mitglied, sofern er dem dogmatisch definierten Selbstverständnis der Kirche widerspricht. Soweit sich die demokratische Willensbildung auf die dogmatische Verfassung bezieht, findet sie ihre Grenze. Demokratische Revolution von unten bleibt geschichtlich immer eine Gefahr. Das bisherige dogmatische Amtsverständnismuss gewahrt bleiben. Der Amtsträger ist doch auch von oben legitimiert, der Bezug zum Kirchenvolk bleibt.
Tragweite göttlichen Rechts:
Es gibt sehr wenig, was göttlichen Rechts ist, und auch das kann verschiedene konkrete Ausprägungen haben. Dauernder Wandel konkreter Entscheidungsformen ist bleibendes Wesen der Kirche.
II. Möglichkeiten einer demokratischen Fortentwicklung
Ist menschliches Recht der Willkür des Amtes ausgeliefert? Manche Zeit kann Entscheidungen fordern, wo sittliches oder göttliches Recht gefordert sind. Die realen Möglichkeiten des Amtes sind durch die konkrete Situation begrenzt, hier ist Raum für die Mitbestimmung des Kirchenvolkes.
Pfarrausschüsse usw.:
Sie müssten echtes Mitbestimmungsorgan und Laienrepräsentation werden. Vieles muss anders gemacht werden als in der profanen Gesellschaft; Parteien z.B. sind kaum denkbar.
Wahl der Amtsträger:
Das wäre wünschenswert, wenn auch in naher Zukunft kaum möglich. Die hierarchische Struktur gab es schon immer. Plebiszitäre Wahl ist nicht möglich, da das Volk nicht fähig ist, die Voraussetzungen des zu wählenden richtig zu beurteilen. Wenn sich die Volkkirche gewandelt hat, dann gibt es wohl bessere Voraussetzungen.
Funktionale Gemeinden wählen sich Presbyter:
Das ist zwar Zukunftsmusik, aber die Demokratie wird sich hier durchsetzen: Autorität, die frei getragen ist von denen, die sich ihr frei unterwerfen.
Differenzierte Meinung in der Kirche:
Pius XII: hält eine differenzierte Meinung in der Kirche für möglich: dass Gehorsam aus Gewissensgründen abgelehnt werden kann.
> Meine Anfragen damals:
Zu I:
Kann man denn sagen: „Du weißt, worauf du dich einlässt, also frag nicht lang?“ Ist das wirklich eine wesentliche Entschärfung der Frage nach Demokratie?
Personalismus – der einzelne ist Amtsträger: Bei Hitler hat man auch gewusst, wer Entscheidungen fällt.
Was heißt „göttlichen Rechts“? Wer bestimmt das?
Warum muss das bisherige Dogmenverständnis gewahrt werden?
Was heißt „von oben legitimiert, nicht nur vom Volk?“
Leitung kann doch nicht ein Gegenüber zu Gemeinde sein, jeder hat sein Charisma.
Dauernder Wandel eines bleibenden Wesens: Wird hier Geschichtlichkeit ernst genommen?
zu II:
Pfarrgemeinderäte usw. können im Wesentlichen nur beraten. Warum können sich nicht Parteien bilden?
Inwiefern ist Kirche schon immer hierarchisch verfasst? Das müsste erst noch bewiesen werden!